Informationen zur Barrierefreiheit
Diese Angaben gelten für die "The Leading Camping and Caravaning Parks of Europe e.V" Webseite, in dem Zustand der aktuell veröffentlicht ist.
Die Website ist unter der folgenden Domain erreichbar: www.leadingcampings.com/de
Zuzüglich gibt es Länderseiten in Englisch, Dänisch, Französisch, Italienisch, Spanisch und Niederländisch. Diese Seiten sind inhaltlich identisch nur in die jeweilige Sprache übersetzt.
Die Website ist unter der folgenden Domain erreichbar: www.leadingcampings.com/de
Zuzüglich gibt es Länderseiten in Englisch, Dänisch, Französisch, Italienisch, Spanisch und Niederländisch. Diese Seiten sind inhaltlich identisch nur in die jeweilige Sprache übersetzt.
Allgemeine Beschreibung:
Auf der Webseite können Kunden sich über die Mitglieder (Campingplätze) und deren Produkte informieren. Zusätzlich können Kunden Teilnehmer der LeadingCampings Vorteilskarte werden und LeadingCampings Geschenkgutscheine kaufen.
Information zum Hersteller und Anbieter:
Auftraggeber und verantwortlich für alle Inhalte:
The Leading Camping and Caravaning Parks of Europe e.V
Kettelerstr. 26
D-40593 Düsseldorf
Tel.: 49 (0) 211 / 87 96 49 95
info(at)leadingcampings.com
Vereinsregister: Amtsgericht Düsseldorf VR 9476
Vorstand: Dr. Alessandro Sgaravatti
CFM_media GmbH
Willi-Brehm-Strasse 6
D-63500 Seligenstadt
The Leading Camping and Caravaning Parks of Europe e.V
Kettelerstr. 26
D-40593 Düsseldorf
Tel.: 49 (0) 211 / 87 96 49 95
info(at)leadingcampings.com
Vereinsregister: Amtsgericht Düsseldorf VR 9476
Vorstand: Dr. Alessandro Sgaravatti
Webdesign/Programmierung:
CFM_media GmbH
Willi-Brehm-Strasse 6
D-63500 Seligenstadt
Anforderungen, Stand der Vereinbarkeit und Umsetzung:
Ausnahmeerklärung gemäß § 3 Abs. 3 BFSG
Hiermit erklärt LeadingCampings of Europe e.V., dass der Verein im Sinne des § 3 Abs. 3 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) als Kleinstunternehmen gilt und somit von den Anforderungen zur digitalen Barrierefreiheit gemäß BFSG ausgenommen ist.
Gemäß der Empfehlung 2003/361/EG der Europäischen Kommission erfüllt LeadingCampings folgende Kriterien für Kleinstunternehmen:
• Beschäftigt weniger als 10 Vollzeitäquivalente
• Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme jeweils unter 2 Millionen Euro
Unabhängig von der gesetzlichen Ausnahme wird angestrebt, die digitalen Angebote schrittweise im Sinne der Nutzerfreundlichkeit und Zugänglichkeit weiter zu verbessern. Dies umfasst u. a. Maßnahmen zur besseren Lesbarkeit, zur verbesserten Navigation und zur Barrierefreiheit gemäß bewährten Webstandards.
Diese Erklärung gilt bis auf Weiteres, solange die gesetzlichen Schwellenwerte für Kleinstunternehmen nicht überschritten werden.
Es wurde bereits ein Audit der Webseite mit folgenden Tool vorgenommen: https://gehirngerecht.digital/umsetzung/kick-off-audit/
Die dort empfohlenen Maßnahmen werden nun mit Fokus auf folgende Bereiche umgesetzt:
- Alt-Texte für Bilder
- Klare Navigation & Kontraste
- Tastaturbedienbarkeit
- Barrierefreie PDFs
- Lesbare Formulare und Buttons
Im ersten Schritt wurden Alt-Texte bei Bildern angepasst, hier sind bereits 600 Bilder in allen 7 Sprachen bearbeitet. Die weitere Bearbeitung läuft. Weitere Schritte und Maßnahmen werden in dieser Erklärung fortlaufend dokumentiert.
Dabei wurden die nachfolgend genannten Normen und Richtlinien angewandt:
Harmonisierte Europäische Norm (EN) 301 549, Version 3.2.1
Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), Version 2.1, Stufen A und AA
Hiermit erklärt LeadingCampings of Europe e.V., dass der Verein im Sinne des § 3 Abs. 3 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) als Kleinstunternehmen gilt und somit von den Anforderungen zur digitalen Barrierefreiheit gemäß BFSG ausgenommen ist.
Gemäß der Empfehlung 2003/361/EG der Europäischen Kommission erfüllt LeadingCampings folgende Kriterien für Kleinstunternehmen:
• Beschäftigt weniger als 10 Vollzeitäquivalente
• Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme jeweils unter 2 Millionen Euro
Unabhängig von der gesetzlichen Ausnahme wird angestrebt, die digitalen Angebote schrittweise im Sinne der Nutzerfreundlichkeit und Zugänglichkeit weiter zu verbessern. Dies umfasst u. a. Maßnahmen zur besseren Lesbarkeit, zur verbesserten Navigation und zur Barrierefreiheit gemäß bewährten Webstandards.
Diese Erklärung gilt bis auf Weiteres, solange die gesetzlichen Schwellenwerte für Kleinstunternehmen nicht überschritten werden.
Es wurde bereits ein Audit der Webseite mit folgenden Tool vorgenommen: https://gehirngerecht.digital/umsetzung/kick-off-audit/
Die dort empfohlenen Maßnahmen werden nun mit Fokus auf folgende Bereiche umgesetzt:
- Alt-Texte für Bilder
- Klare Navigation & Kontraste
- Tastaturbedienbarkeit
- Barrierefreie PDFs
- Lesbare Formulare und Buttons
Im ersten Schritt wurden Alt-Texte bei Bildern angepasst, hier sind bereits 600 Bilder in allen 7 Sprachen bearbeitet. Die weitere Bearbeitung läuft. Weitere Schritte und Maßnahmen werden in dieser Erklärung fortlaufend dokumentiert.
Dabei wurden die nachfolgend genannten Normen und Richtlinien angewandt:
Harmonisierte Europäische Norm (EN) 301 549, Version 3.2.1
Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), Version 2.1, Stufen A und AA
Zuständige Marktüberwachungsbehörde:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg (Sachsen-Anhalt).