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AGB Leading Card

AGBs zur Teilnahme an der LeadingBonus Karte

1. Teilnahme und Mitglieds-Karten

1.1 In Übereinstimmung mit den gesetzlichen Beschränkungen für Minderjährige kann jede natürliche Person über 18 Jahre teilnehmen. Firmen und andere juristische Personen können nicht teilnehmen. Pro Person ist lediglich eine Mitgliedschaft möglich.

1.2 Mit Erwerb der Karte und der damit verbundenen Aktivierung der Mitgliedschaft, akzeptiert der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.3 Die Mitgliedschaft wird unter dem Namen des Karteninhabers und unter der von ihm angegebenen E-Mailadresse geführt. Die LeadingBonus Karte ist auf das Mitglied personalisiert. Nur das Mitglied, dessen persönliche Daten zu der Seriennummer der Karte passen, darf die Karte benutzen.

1.4 Änderungen von Namen und Adresse müssen in der Karteninhaber-Sektion im Internet vom Karteninhaber vorgenommen werden.

1.5 Die üblichen Buchungsregeln der LeadingCampings gelten auch für Teilnehmer am LeadingBonus Programm, unabhängig vom Niveau ihrer Mitgliedschaft.

1.6 Die Teilnahme am LeadingBonus Programm gibt dem Kunden kein Recht auf Besserstellung, unabhängig vom Niveau seiner Mitgliedschaft.

1.7 LeadingCampings e.V. behält sich das Recht vor, aus eigenem Ermessen eine Mitgliedschaft zu beenden. Diese Beendigung umfasst ausdrücklich das Recht, gesammelte, aber noch nicht eingelöste Bonuspunkte verfallen zu lassen, falls die Teilnahmebedingungen verletzt wurden. Derartige Verletzungen ergeben sich aus regelwidrigem oder respektlosem Verhalten gegenüber LeadingCampings und deren Mitarbeitern, Partnern oder Gästen, kriminellen Akten oder solchen, die generell als unmoralisch oder unethisch angesehen werden.

1.8 Informationen über Status und Punktestand stehen außer LeadingCampings nur dem LeadingBonus-Mitglied selbst zu.

2. Sammeln von Punkten

2.1 Teilnehmer müssen ihre Mitgliedschaft beim LeadingBonus Programm mitteilen, wenn sie Camping-Stellplätze oder eine Mietunterkunft buchen oder beim Campingplatz einchecken, damit ihre Punkte auch sicher registriert werden.

2.2 Rückwirkend können Punkte nur beim Vorliegen einer Fehlbuchung aufgebucht werden und nur, wenn der Fehler anhand von Dokumenten (Rechnung) nachgewiesen werden kann. Punkte können in solchen Fällen bis zu 30 Tage nach dem betreffenden Aufenthalt nachgebucht werden.

2.3 Ein Teilnehmer am LeadingBonus Programm bekommt Punkte auf Basis seiner Übernachtung gutgeschrieben. Punkte werden ausschließlich für vollendete Aufenthalte gewährt. Vorgenommene Buchungen, die nicht in Anspruch genommen werden, bewirken keine Punktgutschrift. Punkte werden nicht gewährt für Aufenthalte mit kostenlosen Übernachtungsgutscheinen, z.B. aus Gewinnspielen oder von Dritten.

2.4 Punkte bekommt nur das der Karte zugeordnete Mitglied.

2.5 Teilnehmer am LeadingBonus-Programm bekommen Punkte für sämtliche Aufenthalte zu den regulären Tarifen des jeweiligen Campingplatzes ab dem Zeitpunkt der Aushändigung der Karte.

2.6 Zu keinem Zeitpunkt können Punkte verkauft, vererbt, übertragen oder gegen Bargeld eingetauscht oder zu Zwecken außerhalb des LeadingBonus Programms verwendet werden. Punkte, Preise und Unterlagen werden unter diesen Umständen unverzüglich eingezogen. Zwei oder mehr Teilnehmer können ihre Punkte nicht kombinieren, z.B. um einen Punktestand zu erreichen, der zur Einlösung einer Prämie berechtigt.

2.7 Teilnehmer können ihre Punkte einlösen und Prämien erhalten, sobald ihr Punktestand für die beabsichtigte Prämie ausreicht. Die Punkte haben eine Gültigkeit von drei Jahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt ihrer Vergabe, danach verfallen sie.

2.8 Punkte werden nicht auf rabattierte Tarife gegeben, z.B. Reiseveranstalter Rabatte, Gruppenrabatte für Firmen. LeadingCampings behält sich das Recht vor, jede Art von Tarif, Sonderaktion oder Destination von der Punktevergabe auszuschließen.

2.9 Teilnehmer von LeadingBonus, die gleichzeitig an anderen, vergleichbaren Kundenbindungsprogrammen teilnehmen, können pro Aufenthalt nur einmal Punkte gutgeschrieben bekommen. Punkte, die dem Teilnehmer bereits im LeadingBonus Programm gutgeschrieben wurden, können nicht in ein anderes Programm übertragen werden.

2.10 Wenn in einem zusammenhängenden Zeitraum von 24 Monaten keine Punkte gesammelt wurden, behält sich LeadingCampings das Recht vor, die Mitgliedschaft zu beenden, vorausgesetzt, das Mitglied hat keine weiteren gültigen Punkte zur Verfügung.

2.11 Punkte können lediglich von einem Teilnehmer für einen Stellplatz oder eine Mietunterkunft pro Aufenthalt geltend gemacht werden.

3. Einlösen von Punkten

3.1 Nur jenes Mitglied persönlich, auf dessen Name das Punktekonto läuft, kann Prämien verlangen. Mitglieder sind selbst dafür verantwortlich, ihre Kartennummer und das persönliche Passwort so aufzubewahren, dass sie nicht in die Hände Unbefugter geraten. Mitglieder können LeadingCampings nicht für die Folgen missbräuchlicher Passwortnutzung verantwortlich machen.

3.2 Punkte können als Zahlungsmittel für Prämien eingesetzt werden, die jeweils eine bestimmte Mindest-Punkteanzahl erfordern – sei es für allgemein gültige LeadingCampings-Prämien oder für Prämien, die jeder Campingplatz individuell auslobt.

3.3 Die Anzahl von Spezialangeboten für Bonuspunkteinlösungen ist limitiert. Daher ist die Einlösung abhängig von der Verfügbarkeit zur Zeit der Einlösung. Zu bestimmten Zeiten kann es keinerlei Angebote für Bonuspunkt-Einlösungen geben.

3.4 Punkte können nicht in Verbindung mit Rabattaktionen, Gutscheinen oder speziellen Promotion-Angeboten verwendet werden, es sei denn, dies wird ausdrücklich zugestanden.

3.5 In einigen Ländern kann die Nutzung von Vergünstigungen oder Prämien im Rahmen von Kundenbindungsprogrammen, wie sie für Fluglinien und Hotels üblich sind, steuerlichen Regelungen unterliegen. Fragen in diesem Zusammenhang müssen vom Teilnehmer direkt mit den zuständigen Behörden geklärt werden. LeadingCampings lehnt jede Verantwortlichkeit für Steuern oder steuerliche Verpflichtungen der Teilnehmer ab.

4. Nutzung persönlicher Daten

4.1 Mit dem Aktivieren seiner Bonus Karte stimmt der Teilnehmer zu, dass LeadingCampings persönliche Daten erheben und speichern darf, die im Zusammenhang mit Mitgliedschaft und den Aktivitäten des Mitglieds stehen. LeadingCampings darf dies im Rahmen der Mitgliedschaft
auf Grundlage der bestehenden Gesetzgebung und gemäß den AGBs der Mitgliedschaft tun. Die persönlichen Daten werden verarbeitet, um die Mitgliedschaft verwalten sowie den Zufluss von LeadingBonus Punkten korrekt verbuchen zu können, um Prämienanforderungen zu prüfen und auszuführen und um Angebote und Aktivitäten von LeadingCamping Partnern zu koordinieren.

4.2 LeadingCampings e.V. ist verantwortlich für den Schutz der persönlichen Daten. Mitglieder des LeadingBonus Programms haben das Recht auf Information, welche ihrer persönlichen Daten beim LeadingBonus Programm gespeichert werden. Dazu muss eine schriftliche und persönlich unterzeichnete Anfrage an LeadingCampings e.V., Kettelerstr. 26, D-40593 Düsseldorf, Deutschland, gerichtet werden. Mitglieder können im Mitgliederbereich des Internet selbst inkorrekte oder unvollständige Daten berichtigen oder entfernen. Außerdem kann das Mitglied jederzeit an die obige Adresse schreiben und mitteilen, dass es keine weiteren direct mailings mehr erhalten möchte.

5. Verschiedenes

5.1 Der Umfang der Verantwortlichkeit von LeadingCampings beschränkt sich auf die Prämie selbst. Alle Vereinbarungen außerhalb der Prämie selbst liegen außerhalb des Umfangs der Verantwortlichkeit von LeadingCampings.

5.2 Eventuelle Gebühren und Steuern gehen zu Lasten des Mitglieds. Im Fall, dass das Mitglied nicht zahlt oder die Zahlung solcher Gebühren/Steuern oder anderer Abgaben, zu deren Erhebung LeadingCampings oder der betreffende Campingplatz verpflichtet ist, anficht, kann das Mitglied seine Punkte nicht verwenden, bis die Zahlung abgeschlossen ist.

5.3 Von Zeit zu Zeit erhalten Teilnehmer am LeadingBonus Programm Sonderangebote von LeadingCampings. Diese können in der Zeitdauer beschränkt sein, nur für bestimmte Märkte oder bestimmte Gruppen von Mitgliedern zur Verfügung stehen. Es kann auch zur Bedingung gemacht werden, sich registrieren zu lassen, falls man in den Genuss solcher Sonderangebote kommen möchte.

5.4 Programminhalt, Geschäftsbedingungen der Mitgliedschaft, Nießnutz, die Regeln, die Punkte und Punktemengen betreffen, ebenso wie alle anderen Regelungen in diesen Geschäftsbedingungen gelten bis auf Weiteres und können ohne Vorankündigung geändert werden. LeadingCampings wird sämtliche sinnvollen Anstrengungen unternehmen um Änderungen rechtzeitig bekanntzugeben, kann aber nicht verantwortlich gemacht werden, falls dies misslingt. Die Mitglieder werden dementsprechend mindestens über einen LeadingBonus Kommunikationskanäle informiert. Darüber hinaus stellt LeadingCampings Informationen über Änderungen auf Anfrage zur Verfügung. LeadingCampings behält sich das Recht vor, das LeadingBonus Programm zu beenden.

5.5 Sollte ein LeadingBonus Partner insolvent werden oder anderweitig nicht mehr in der Lage sein, seine Verantwortung gegenüber LeadingBonus und LeadingBonus Mitgliedern wahrzunehmen, werden für Prämien gebuchte, aber noch nicht eingelöste Punkte zurückerstattet.

5.6 Diese AGBs ersetzen alle vorigen.

6. Gerichtsstand

6.1 Im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung über das Reglement von LeadingBonus kommt Deutsches Recht zur Anwendung. Rechtsstreitigkeiten werden vor einem Deutschen Gericht ausgetragen. Diese Informationen wurden zum Zeitpunkt der Drucklegung geprüft. LeadingCampings kann keine Verantwortung übernehmen für nachfolgende Änderungen, Irrtum und Versäumnis.